Trauerfall in Wiesbaden
TRAUERFALL
Im Trauerfall: Was ist zu tun?
In der schweren Stunde eines Todesfalls zu Hause ist es wichtig zu wissen, welche Schritte unternommen werden müssen. Zuerst ist es erforderlich, einen Arzt zu kontaktieren, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Dies kann Ihr Hausarzt sein oder, falls dieser nicht verfügbar ist, der ärztliche Notdienst, der unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 erreichbar ist.
Sobald Sie die Todesbescheinigung erhalten haben, stehen wir von Niklaus-Burkl Bestattungen in Wiesbaden, erreichbar unter der Telefonnummer 06134 - 3267, bereit, um Sie in allen weiteren notwendigen Schritten zu begleiten und zu unterstützen. Wir übernehmen die Koordination der anstehenden Aufgaben, vom Transport des Verstorbenen bis hin zur Planung der Trauerfeier.
Sollte ein Sterbefall nicht zu Hause, sondern in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz eintreten, kümmert sich dort das Personal um die Ausstellung des Totenscheins und informiert die Angehörigen. Sie haben als Angehörige die Möglichkeit, uns, Niklaus-Burkl Bestattungen, als Ihren Bestatter zu benennen, sodass wir direkt vom Pflegepersonal kontaktiert werden können.
Zudem stellen wir Ihnen als Ihr Bestatter in Wiesbaden eine detaillierte Übersicht zur Verfügung, welche Unterlagen je nach Familienstand des Verstorbenen benötigt werden. Sollten bestimmte Dokumente nicht vorliegen oder nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung dieser Papiere.
Wir von Niklaus-Burkl Bestattungen sind in dieser schweren Zeit für Sie da, um Ihnen beizustehen, organisatorische Lasten abzunehmen und den Abschied nach den Wünschen des Verstorbenen und den Bedürfnissen der Angehörigen würdevoll zu gestalten.
Familienstand | ledig | verheiratet | geschieden | verwitwet |
Ein gültiger Personalausweis oder eine Meldebescheinigung | • | • | • | • |
Die Geburtsurkunde oder ein Registerauszug | • | |||
Die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch, Partnerschaftsurkunde oder ein entsprechender Registerauszug | • | • | • | |
Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil | • | |||
Die Sterbeurkunde vom verstorbenen Ehepartner oder ein Auszug aus dem Familienbuch oder ein entsprechender Registerauszug | • | |||
Unterlagen zu Sterbegeldversicherungen und anderen abzumeldenden Institutionen / Mitgliedschaften | • | • | • | • |
Verträge über vorhanden Grabstätten | • | • | • | • |
Die Rentenversicherungsnummer/n | • | • | • | • |
Die Krankenkassenkarte oder die Versicherungsnummer der Krankenkasse | • | • | • | • |